Die Versicherungspflichtgrenze (welche auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird) ist das jährliche Brutto-Einkommen, bis zu dem die Pflicht zu gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Grenze ist seit 2003 nicht mehr identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Versicherungspflichtgrenze 2009 beträgt:
48.600 Euro
Für Versicherte, die sich vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert haben, beträgt die Versicherungspflichtgrenze 2009:
44.100 Euro