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Versicherungspflichtgrenze 2009 (Jahresarbeitsentgeltgrenze)


Die Versicherungspflichtgrenze (welche auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird) ist das jährliche Brutto-Einkommen, bis zu dem die Pflicht zu gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Grenze ist seit 2003 nicht mehr identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Versicherungspflichtgrenze 2009 beträgt:

48.600 Euro

Für Versicherte, die sich vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert haben, beträgt die Versicherungspflichtgrenze 2009:

44.100 Euro


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