Seit 2003 ist die Beitragsbemessungsgrenze – also die Brutto-Gehaltssumme, ab der die Beiträge für die Krankenversicherung nicht mehr steigen – nicht mehr identisch mit der Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Der Gesetzgeber will damit den Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung vergrössern, um die Sozialsysteme zu stützen.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für 2009:
44.100 Euro