Bei der Überprüfung des Einkommens von Arbeitnehmern und Angestellten, ob deren gesetzliche Versicherungspflicht endet und sie sich somit privat versichern können, zählen folgende Einkommensbestandteile zum anrechenbaren regelmäßigen Einkommen: Gehalt, Lohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Pauschalen für Bereitschaftsdienste (im Gesundheitswesen) und Nutzung eines Dienstwagens sowie vermögenswirksame Leistungen.