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Was geschieht bei Auftreten einer Krankheit nach Versicherungsbeginn?


Der Vertrag auf private Krankenversicherung ist bindend und kann wegen einer später hinzu kommenden Krankheit – vorausgesetzt, sie war vor Antragstellung noch nicht bekannt – nicht geändert werden bzw. mit Beitragszuschlag belegt werden.

Auch wenn eine Krankheit bereits vor Versicherungsbeginn bestand, diese jedoch ausdrücklich nicht bekannt war
und demzufolge auch nicht behandelt wurde und auch keine Untersuchungen hinsichtlich dieser Erkrankung durchgeführt wurden – dann gewährt die private Krankenversicherung hierfür vollen Versicherungsschutz, wenn die Krankheit erst nach Versicherungsbeginn bekannt wurde.


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