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Private Krankenversicherung: Der Standardtarif (ST)


Der Standardtarif bietet neben anderen Maßnahmen (Altersrückstellungen, 10 % gesetzlicher Zuschlag) noch zusätzlichen Schutz für das Alter.

Standardtarif: Zusätzlicher Schutz vor hohen Beiträgen im Alter

In den Standardtarif des jeweiligen Versicherungsunternehmens können diejenigen wechseln, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre in der PKV versichert waren. Die Leistungen des Standardtarifs sind bei allen Gesellschaften gleich. Sie entsprechen denen der gesetzlichen Kassen. Jedoch besteht im Standardtarif auch freie Arztwahl und der Versicherte bleibt „Privatpatient“. Der Standardtarif garantiert den Versicherten, daß sie keinen höheren Beitrag zahlen müssen, als den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen – in der Regel zahlen sie sogar weniger. Außerdem werden die Altersrückstellungen voll angerechnet.

Bisher wurde der Standardtarif nur selten in Anspruch genommen, weil alle Versicherungsunternehmen die Möglichkeit bieten, die Beiträge in einem bedeutenden Maße nach unten zu korrigieren, so daß die guten privaten Leistungen trotz gesunkenem Einkommen auch im Alter aufrecht erhalten werden können.


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