Mit einem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts wird die private Pflegeversicherung erstmals staatlich gefördert.
Versicherte, die eine private Pflegeversicherung abschließen, erhalten 60 Euro Zulage vom Staat, sofern die Versicherung bestimmte Vorgaben erfüllt. Um förderfähig zu sein, muss es sich bei der Versicherung um eine sogenannte Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 10 Euro. Als Obergrenze gilt die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung. Versicherte dürfen von den Versicherern nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken abgelehnt werden. Es dürfen keine Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge vereinbart werden.
Die Situation: Der demografische Wandel in Deutschland sorgt dafür, dass immer weniger junge Menschen für immer mehr ältere, pflegebedürftige Menschen zahlen müssen. Das funktioniert naturgemäß immer weniger. Die Bundesregierung will die Versogungslücke durch private Zusatzvorsorge schließen.
Die Regelungen durchlaufen jetzt als Bestandteil des Pflegeneuausrichtungsgesetz das normale Gesetzgebungsverfahren und sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
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