Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Ihren Versicherten einen Teil der gezahlten Beiträge zurück, wenn diese während eines Jahres keine Rechnungen eingereicht haben. Da die Höhe der Beitragsrückerstattung in den einzelnen Tarifen sehr unterschiedlich ist, lohnt insbesondere für Personen, die eher selten zum Arzt gehen, die Wahl einer privaten Krankenversicherung, die bereits nach dem ersten leistungsfreien Jahr 2 oder 3 Beiträge zurückerstattet. Durch die Beitragsrückerstattung können die effektiven Krankenversicherungskosten deutlich gesenkt werden. Zudem zahlen einige Krankenversicherungen auch dann die volle Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Zahnprophylaxe beim Versicherer zur Erstattung eingereicht werden.
Extra-Spartipp für das erste Jahr in der privaten Krankenversicherung
Die meisten Krankenversicherer zahlen erstmalig die Beitragsrückerstattung, wenn der Versicherte während eines ganzen Kalenderjahres (vom 1.1. bis 31.12.) dort versichert war und keine Rechnungen eingereicht hat. Deshalb kann es bei unterjährigem Versicherungsbeginn sinnvoll sein – insbesondere, wenn keine oder nur eine geringe Selbstbeteiligung vereinbart wurde – im Jahr des Versicherungsbeginns alle anstehenden Behandlungen und Routineuntersuchungen durchführen zu lassen. Die Rechnungen hierfür können sie zur Erstattung einreichen, ohne den Nachteil, eine Beitragsrückerstattung zu verlieren.