Die meisten Versicherer gewähren ihren Mitgliedern eine Beitragsrückerstattung (BRE) für die private Krankenversicherung in Höhe mehrerer Monatsbeiträge, wenn sie während eines Kalenderjahres keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht haben. Die Rückerstattung dient dem Anreiz zu einem kostenbewussten Verhalten und belohnt die Versicherten, die die Kosten für (kleine) Rechnungen selbst tragen.
Insbesondere bei Männern beliebt: eine private Krankenversicherung mit hoher Beitragsrückerstattung.
Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist von der Anzahl der in Folge leistungsfrei gebliebenen Kalenderjahre eines Versicherten abhängig. In der Regel gilt: je mehr Jahre in Folge der Versicherte auf die Einreichung von Rechnungen verzichtet hat, desto höher ist die Beitragsrückerstattung für seine private Krankenversicherung, die bis zu 6 Monatsbeiträgen jährlich betragen kann.
Vorteilhaft: Vorsorgeuntersuchungen mindern die Beitragsrückerstattung nicht
Eine Reihe von Unternehmen hat eine für Versicherte sehr vorteilhafte Regelung für die BRE getroffen: Hier nämlich mindert die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen die Beitragsrückerstattung nicht. Noch vorteilhafter ist die Regelung, wenn darüber hinaus für Vorsorgeuntersuchungen auch keine Selbstbeteiligung anfällt.
Maßgeblich für die Beitragsrückerstattung ist das Datum der Behandlung
Bei der Prüfung, welchem Kalenderjahr eine Rechnung zuzuordnen ist, wird einzig das Datum der Behandlung, nicht jedoch das Datum der Rechnung oder das Datum der Rechnungseinreichung bei der privaten Krankenversicherung berücksichtigt.
Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung
Neben der Leistungsfreiheit des Versicherten wird die Beitragsrückerstattung für die private Krankenversicherung im Regelfall nur dann gezahlt, wenn der Vertrag noch am 01.07. des Folgejahres besteht und es zwischenzeitlich keinen Beitragsrückstand gab.
Als maßgeblicher Betrachtungszeitraum für die Beitragsrückerstattung gilt meistens das komplette Kalenderjahr. Darüber hinaus gewähren einige Versicherer auch bereits für das angefangene Kalenderjahr beim Eintritt in die private Krankenversicherung eine anteilige Beitragsrückerstattung.
Welcher Betrag bildet die Basis für die Beitragsrückerstattung?
Es lohnt ein genauer Vergleich der Beitragsrückerstattung einzelner Anbieter, denn 2 Monatsbeiträge des Versicherer A können in Summe größer sein, als 3 Monatsbeiträge des Versicherers B. Ursache hierfür ist die Berechnungsbasis: einige Krankenversicherer ziehen zur Berechnung des für die Beitragsrückerstattung maßgeblichen Monatsbeitrages nur den ambulanten Beitragsteil heran, andere hingegen berechnen die Rückerstattung auf Basis des ambulanten, stationären und Zahntarifs. Je mehr Bereiche die Beitragsrückerstattung berücksichtigt, desto höher ist der Betrag der BRE.
Die Beitragsrückerstattung wird in der Regel nicht auf den Beitragsteil des 10%igen gesetzlichen Zuschlages, der Pflegeversicherung und des Krankentagegeldes gewährt. Arbeitnehmer haben den Vorteil, dass sie die Rückerstattung sowohl für den Arbeitnehmer-Anteil, als auch für den Arbeitgeber-Anteil erhalten.
Beispiel für die Berechnung der Beitragsrückerstattung
Der Monatsbeitrag eines Arbeitnehmers beträgt – abzüglich des Beitragsteils für die Pflegeversicherung, das Krankentagegeld und den 10%igen gesetzlichen Zuschlag – 240 Euro, wovon der Arbeitnehmer nur die Hälfte trägt, nämlich 120 Euro.
Nun gewährt die private Krankenversicherung dem Arbeitnehmer eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 3 Monatsbeiträgen, wenn während eines Kalenderjahres keine Rechnungen eingereicht wurden. Darüber hinaus zahlt dieser Krankenversicherer für das Jahr des Versicherungsbeginns eine anteilige Beitragsrückerstattung.
Bei Versicherungsbeginn am 01. Juli beträgt die anteilige Beitragsrückerstattung in diesem Jahr 360 Euro (3 Monatsbeiträge in Höhe von 240 Euro, anteilig für 6 Monate). Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung durch die private Krankenversicherung erfolgt jeweils im Herbst des Folgejahres.
Garantie für Beitragsrückerstattung
Der Modus der Beitragsrückerstattung ist nicht dauerhaft garantiert, sondern er wird in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Lage des Versicherers für jeweils ein bis zwei Jahre im Voraus garantiert. Anstelle einer Beitragsrückerstattung sichern einige Unternehmen ihren Mitgliedern als Vertragsbestandteil eine so genannte garantierte Pauschalleistung zu, wenn während eines Kalenderjahres keine Rechnungen zur Erstattung durch die private Krankenversicherung eingereicht werden.
Zwar sollte eine hohe Beitragsrückerstattung nie das zentrale Auswahlkriterium für eine private Krankenversicherung sein, dennoch kann sie den Ausschlag zur Entscheidung geben.