Spätestens, wenn sich Familiennachwuchs ankündigt, stellt sich die Frage nach der Krankenversicherung: kann das Kind beitragsfrei gesetzlich versichert werden oder muss es in die private Krankenversicherung?
Familienversicherung in der gesetzlichen & privaten Krankenversicherung
Nicht berufstätige Ehepartner und Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert, wenn der arbeitende Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist. Die private Krankenversicherung erhebt für jede versicherte Person einen eigenen Beitrag – so auch für jedes Kind. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Kind und Ehepartner ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Krankenversicherung: Kind gesetzlich oder privat versichern?
Ist ein Ehepartner gesetzlich und der andere privat versichert, kann das Kind beitragsfrei gesetzlich mitversichert werden, wenn das jährliche Brutto-Einkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Liegt hingegen das Einkommen des privat versicherten Ehepartners regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist es höher als das Einkommen des gesetzlich versicherten Ehepartners, haben die Eltern die Wahl, das Kind entweder in die private Krankenversicherung eintreten zu lassen oder es freiwillig gesetzlich mit eigenem Beitrag zu versichern. Aus Sicht der Leistungen empfiehlt sich oftmals eine private Krankenversicherung für das Kind, die mitunter sogar günstiger ist.
Arbeitgeberzuschuss für Kinder in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag für ihre Kinder, wenn diese Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind. So trägt der Arbeitgeber per Gesetz die Hälfte des Kinderbeitrages, jedoch ist der Arbeitgeberzuschuss für den Arbeitnehmer und zuschussfähige Familienangehörige insgesamt auf einen Höchstzuschuss begrenzt.
Wie hoch ist der PKV-Beitrag für Kinder?
Für Kinder ist der Beitrag für die private Krankenversicherung abhängig vom aktuellen Alter (nicht jedoch vom Eintrittsalter in die Versicherung!), vom Geschlecht, von ihrem Gesundheitszustand bei Eintritt in die private Krankenversicherung und selbstverständlich auch von den gewünschten Versicherungsleistungen. Eine solide Grundabsicherung für Kinder ist bereits ab einem Beitrag von rund 80 Euro möglich – ein Komfort-Versicherungsschutz kann in Abhängigkeit vom Leistungsumfang und der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zwischen 100 Euro und 150 Euro kosten.
In der Regel ist der Beitrag für Kinder zwischen der Geburt und dem 15. Lebensjahr geschlechtsunabhängig und gleich hoch, ab dem Alter von 16 Jahren ändern sich die Beiträge: der Beitrag für Jungen wird etwas günstiger und für Mädchen teurer. Der PKV-Beitrag für Kinder ist deshalb recht günstig, weil hierin keine Altersrückstellungen enthalten sind – den gesetzlichen Beitragszuschlag zahlen Kinder ebenfalls nicht. Sofern mindestens ein Elternteil Mitglied einer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist, bleibt das Kind in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn es über kein eigenes Einkommen verfügt.
Sonderfall Beihilfeberechtigte: Sehr günstige Beiträge für Kinder von Beamten
Kinder von privat versicherten Beamten oder beihilfeberechtigten Angestellten genießen in der Regel 80% Beihilfeanspruch des Bundes oder Landes und benötigen somit nur eine private Krankenversicherung für die verbleibenden Restkosten – die so genannte Restkostenversicherung . Der Beitrag für Kinder von Beamten liegt dementsprechend günstig zwischen 20 und 30 Euro monatlich. Ausnahme: Kinder mit Beihilfeanspruch der Länder Hessen und Bremen erhalten einen geringeren prozentualen Beihilfesatz – somit sind die Beiträge für ihre private Restkostenversicherung nicht ganz so günstig.
Private Krankenversicherung: Wo kann man Kinder günstig alleine versichern?
Grundsätzlich müssen Kinder nicht beim Krankenversicherer der Eltern mitversichert werden. Einige Unternehmen bieten für die private Krankenversicherung von Kindern besonders günstige Beiträge – jedoch nicht bei allen können Kinder auch alleine versichert werden – also, ohne dass ein Elternteil ebenfalls dort Versicherungsschutz hat. Insbesondere dann, wenn das Kind einen höherwertigeren Versicherungsschutz bekommen soll, als der Elternteil, kann es sinnvoll und mitunter auch günstiger sein, eine andere private Krankenversicherung für das Kind zu wählen und es dort alleine zu versichern. Denn die meisten Versicherer gestatten für Kinder keinen höherwertigeren Versicherungsschutz als für die Eltern.
Neugeborene Kinder richtig & günstig krankenversichern
Neugeborene Kinder können innerhalb von zwei Monaten rückwirkend ab Geburt in der privaten Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert werden – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten – wenn der Elternteil bei Geburt des Kindes seit mindestens drei Monaten Vollversicherungsschutz bei dieser Krankenversicherung hatte. Hat das Neugeborene ab Geburt eine schwere Erkrankung, bleibt für das Kind nur die Wahl, im Rahmen der so genannten Kinder-Nachversicherung beim Krankenversicherer der Eltern mit gleichwertigem Versicherungsschutz aufgenommen zu werden. Ist das Neugeborene Kind hingegen gesund, kann es (alleine) in eine andere private Krankenversicherung aufgenommen werden – und zwar in einem optimalen, frei wählbaren Versicherungsschutz, der günstig ist und die gewünschte Leistungsstärke hat.
Wo kann ein Kind mit einer Erkrankung versichert werden?
Genießt beispielsweise der Familienvater Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung, liegt sein Einkommen regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist gleichzeitig höher als das Einkommen seiner Frau, so hat das Kind keinen Anspruch auf die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung. Zur Wahl stehen dann eine eigene private Krankenversicherung für das Kind oder die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit eigenem Beitrag.
Hat jedoch das Kind eine schwerwiegende Erkrankung, mit der es keine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung erhalten kann, bleibt nur die Möglichkeit, es in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern. Bei einer eher leichten Erkrankung kann geprüft werden, ob das Kind evtl. mit kleinem Beitragszuschlag günstig in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden kann oder ob alternativ die gesetzliche Krankenkasse günstiger ist.
Ausnahme: Wird das Neugeborene im Rahmen der Kinder-Nachversicherung ab Geburt in der privaten Krankenversicherung des Vaters mitversichert, ist die Erkrankung unerheblich, weil dann auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Kinder nach Ehescheidung
Wo ein Kind nach Ehescheidung der Eltern versichert wird, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist, richtet sich danach, wo das Kind nach der Ehescheidung seinen Lebensmittelpunkt hat.
Beispiel: Ist die Mutter Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und der Vater in der privaten Krankenversicherung und war das Kind vor der Ehescheidung aufgrund des höheren Einkommens des Vaters ebenfalls privat versichert, kann sich der Versicherungsschutz für das Kind ändern: Hat es seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter, so hat das Kind ab dem Zeitpunkt der Ehescheidung der Eltern wieder Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung bei der Mutter.
Wann endet die private Krankenversicherung für Kinder?
Für die meisten Kinder endet die private Krankenversicherung mit Abschluss der Schulausbildung. Beginnt das Kind dann ein Studium, kann es wählen, ob es Mitglied in der gesetzlichen studentischen Versicherung werden möchte oder ob es auch während des Studiums privat versichert bleiben möchte. Bei Beginn einer Ausbildung mit Ausbildungsvergütung endet die private Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt und es erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung der Eintritt in eine gesetzliche Krankenkasse.
Krankenversicherung: Beim Versicherungsschutz von Kindern besonders zu beachten:
Da bei etwa jedem zweiten Kind, das Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hat, eine kieferorthopädische Maßnahme durchgeführt wird, sollte bei der Wahl der Krankenversicherung besonders auf die Erstattung für Kieferorthopädie geachtet werden. Da kieferorthopädische Maßnahmen mehrere tausend Euro kosten können, erweist es sich als günstig, in diesem Bereich möglichst einen 100%igen Erstattungsanspruch zu haben, der jedoch nur von wenigen privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Ein Versicherungsvergleich hilft auf unkomplizierte Weise, die wenigen Tarife zu finden, die eine 100%ige Erstattung für Kieferorthopädie absichern.