Wenn Sie um die Jahreswende herum einen Wechsel in die private Krankenversicherung beabsichtigen, dann empfiehlt es sich, diesen spätestens am 1.12. eines Jahres vollziehen. Denn beim Versicherungsbeginn ab 1.1. des Folgejahres sind Sie im versicherungstechnischen Sinne bereits 1 Jahr älter. Ein höheres Eintrittsalter bedeutet in der privaten Krankenversicherung auch einen dauerhaft höheren Beitrag. Nur wenige Versicherer berechnen das Eintrittsalter nach dem Stichtag des Geburtstages.