Sobald sich ein Arbeitnehmer privat krankenversichert, spart der Arbeitgeber – ebenso wie der Arbeitnehmer – Monat für Monat bares Geld. Wählt der Arbeitnehmer darüber hinaus eine private Krankenversicherung mit einer Selbstbeteiligung, ist die Beitragsersparnis auf beiden Seiten noch höher. Der Arbeitgeber kann dies belohnen, indem er dem Angestellten die Selbstbeteiligung bis zu 500 Euro jährlich erstattet. Für den Arbeitgeber ist das attraktiv, da er diesen Betrag steuerlich geltend machen kann und außerdem häufig am günstigen privaten Krankenversicherungsbeitrag seiner Angestellten spart.
Selbstbeteiligungsfrage vor der Antragsstellung klären
Da nicht alle Arbeitgeber die Selbstbeteiligung übernehmen, sollte dieser Punkt vor Antragstellung geklärt werden. Denn trägt der Arbeitgeber die Selbstbeteiligung nicht, sollte der Angestellte vorteilhafter einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählen – das bringt ihm im Krankheitsfall eine Kostenersparnis.