Wenn Sie bereits wissen, dass Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt privat versichern möchten bzw. Ihre private Krankenversicherung wechseln werden, können Sie bis zu 6 Monaten im Voraus den Antrag stellen. Sobald Sie die Versicherungsbestätigung der neuen Krankenversicherung erhalten haben, sind Krankheiten, die in der Zeit zwischen der Ausstellung des Versicherungsvertrages und dem Versicherungsbeginn auftreten, ohne Beitragszuschlag mitversichert.
Risikozuschläge vermeiden
Sie ersparen sich somit Risikozuschläge, die bei einer späteren Antragstellung für zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder Beschwerden erhoben werden würden.