Die Pflegepflichtversicherung wurde als 5. Säule der Sozialversicherung im Jahre 1995 geschaffen, um nahezu die gesamte Bevölkerung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Träger der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) sind die privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Pflegepflichtversicherung sollte gemeinsam mit der privaten Krankenvollversicherung beim gleichen Unternehmen abgeschlossen werden.
Kinder sind in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.