Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 sichergestellt, dass es in Deutschland keine Personen ohne Krankenversicherung mehr gibt. Durch die darin festgeschriebene Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, sollen erstmals alle deutschen Bürger eine Krankenversicherung haben.
Für Personen, die in 2007 ohne Krankenversicherung waren und der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind – was im Regelfall dann zutrifft, wenn sie zuletzt gesetzlich versichert waren – gilt bereits seit 01.04.2007 die Pflicht zur Versicherung.
Hingegen besteht für Personen ohne Krankenversicherung, die dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, weil sie zuletzt privat versichert waren, die Pflicht zur Versicherung erst seit dem 01.01.2009. Für Personen, die ab 01.02.2009 noch immer ohne Krankenversicherung sind, werden konsequent Strafbeiträge erhoben.
Wichtig: Die Höhe der Strafbeiträge steigt Monat für Monat an – deshalb ist schnelles Handeln für Personen ohne Krankenversicherung besonders wichtig!