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Muß ich die Arztkosten bei der privaten Krankenversicherung erst mal selbst verauslagen?


Nein. Sie erhalten nach abgeschlossener Behandlung beim Zahnarzt bzw. Haus- oder Facharzt die Rechnung (mit 4 Wochen Zahlungsfrist) in doppelter Ausfertigung. Das Original reichen Sie umgehend bei Ihrer Versicherung ein, die Ihnen die Kosten nach max. 14 Tagen auf ihrem Konto gutgeschrieben hat. Anschließend bezahlen Sie die Arztrechnung. In der Apotheke bezahlen Sie Ihre Medikamente bar. Danach reichen Sie Rezept und Apothekenquittung zur Erstattung ein. Die PKV erstattet alles, was der Arzt per Rezept verordnet, auch Bagatell-Arzneimittel.


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