cat-right

Krankenversicherung für Studenten


Grundsätzlich sind Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei über die Familienversicherung ihrer Eltern versichert, wenn Ihr eigenes monatliches Einkommen 360 Euro nicht übersteigt. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes verlängern den Anspruch auf Familienversicherung um die entsprechende Zeit. Danach müssen sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Der Beitrag für Studenten ist in allen Krankenkassen einheitlich geregelt.

Studentische Krankenversicherung

Nach Ablauf des 14. Fachsemesters bzw. nach Beendigung des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr vollendet, endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse und er kann eine private Krankenversicherung für Studenten wählen. Einige Versicherer bieten sehr preisgünstige Tarife für die studentische Krankenversicherung an.

Studenten, die für die gesamte Dauer Ihres Studiums privat versichert sein möchten, müssen sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: