Wenn Sie arbeitslos werden, sind Sie wieder automatisch Mitglied in der GKV.
Das gleiche gilt, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr überschreitet – sei es, weil Ihr Einkommen gesunken ist oder weil die Versicherungspflichtgrenze zwischenzeitlich erhöht wurde. In diesem Fall haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und können so in der PKV bleiben. Diese Befreiung gilt dann ein Leben lang.
Als Selbständiger können Sie wieder zurück in die GKV, wenn Sie ein Anstellungsverhältnis aufnehmen und Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.