Nein – jedoch gibt es zwei Ausnahmen: Wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht hat, wie z. B. Krankheiten verschwiegen hat oder wenn er seine Beiträge nicht regelmäßig zahlt.
Nein – jedoch gibt es zwei Ausnahmen: Wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht hat, wie z. B. Krankheiten verschwiegen hat oder wenn er seine Beiträge nicht regelmäßig zahlt.