Nein. Ist der Vertrag für die private Krankenversicherung bereits rechtskräftig geschlossen, kann der Versicherer bei einer später auftretenden Krankheit den Beitrag nicht mehr erhöhen.
Ausnahme: Hat der Versicherte bei Antragstellung eine bereits bekannte Krankheit vorsätzlich oder fahrlässig nicht angegeben, kann der Versicherer den Beitrag für seine private Krankenversicherung auch im Nachhinein erhöhen. Ein Einzelfällen kann darüber hinaus auch der Beitrag für das Krankentagegeld und die Pflegeversicherung erhöht werden.