Bei einer chronischen Krankheit ist die Absicherung über eine private Krankenversicherung nur bedingt möglich. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage kann nur eine spezielle Risikovorprüfung beim Versicherer der Wahl oder besser noch über einen unabhängigen Krankenversicherungsmakler – der parallel bei allen in Frage kommenden Versicherern anfragen kann – ergeben.
Die private Krankenversicherung prüft jeweils die Höhe der in der Zukunft wahrscheinlich auftretenden Kosten für die Behandlung der bereits bei Antragstellung bekannten chronischen Krankheit und den daraus resultierenden Folgen.
So können beispielsweise leichtere chronische Erkrankungen wie Allergien und Heuschnupfen, eine Schilddrüsen-Unterfunktion oder eine leichte Fußfehlstellung, die durch eine Einlagen-Versorgung korrigiert wurde, mit einem eher geringen Beitragszuschlag versichert werden.
Wichtig: Eine chronische Krankheit, die erst bekannt wird, nachdem der Vertrag auf private Krankenversicherung rechtskräftig geschlossen wurde, hat keinerlei Auswirkung auf den Beitrag. Gleiches gilt ebenfalls für andere Erkrankungen.