Sofern Sie bereits privat versichert sind, können Sie in der Regel unter Einhaltung der Kündigungsfrist in eine andere private Krankenversicherung wechseln. Dies ist möglicherweise sinnvoll und kann den Beitrag deutlich senken, wenn ein „Statuswechsel“ beim Versicherten vorliegt.
Beispiel: Für einen Arbeitnehmer bietet eine Versicherungsgesellschaft „xy“ einen sehr guten und günstigen Tarif an. Jedoch ist es möglich, daß Tarife für Beamte bei diesem Unternehmen recht teuer sind. Wird also ein Arbeitnehmer verbeamtet, kann der ehemals sehr günstige Tarif recht teuer werden. In diesem Fall kann sich der Wechsel des Versicherers in bare Münze auszahlen.
Analog kann es sich verhalten, wenn ein Versicherter seine Leistungen für die private Krankenversicherung verändern möchte. Ein Versicherer, der einen günstigen Einsteigertarif hat, kann beispielsweise einen recht teuren Tarif mit Komfort-Leistungen anbieten.
Wechsel-Problem: Fortgeschrittenes Eintrittsalter
Der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist allerdings nur dann ratsam, wenn die Versicherungsdauer beim jetzigen Unternehmen erst einige Jahre beträgt, weil das „fortgeschrittene“ Eintrittsalter den Versicherungsbeitrag steigen lässt.
Wechsel-Problem: Altersrückstellungen
Darüber können die angesammelten Altersrückstellungen verloren gehen, wenn sie nicht auf die neue private Krankenversicherung übertragen werden können. Altersrücklagen können beim Wechsel des Unternehmes alle Personen mitnehmen, die ihren Vertrag ab dem 1.1.2009 geschlossen haben. Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 1.1.2009 geschlossen haben, verlieren die Rücklagen beim Versichererwechsel.
Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung wechseln möchten, ist ein genaues vorheriges Prüfen und Vergleichen erforderlich. Am besten Sie ziehen einen unabhängigen Fachmann zu Rate.