Die garantierte Pauschalleistung ist eine besondere Form der Rückerstattung von Beiträgen, wenn der Versicherte für seine private Krankenversicherung während eines Jahres keine Rechnungen eingereicht hat. Die Höhe für die garantierte Pauschalleistung kann entweder für alle Versicherten einen festen Betrag fixiert werden oder bemisst sich an mehreren Monatsbeiträgen des Versicherten.
Im Gegensatz zur üblichen Beitragsrückerstattung, die bei den meisten Versicherern gezahlt wird, wenn während eines bestimmten Zeitraumes keine Rechnungen eingereicht wurden, ist die Pauschalleistung während der ganzen Vertragslaufzeit in gleicher Höhe garantiert – die „normale“ Beitragsrückerstattung jedoch nicht.
Je nach Tarif, wird die garantierte Pauschalleistung auch dann an den privat Versicherten ausgezahlt, wenn dieser lediglich Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Erstattung eingereicht hat.