Die Beitragsrückerstattung dient in der privaten Krankenversicherung als Instrument zur Kostensenkung. Durch das in Aussicht stellen einer attraktiven Beitragsrückerstattung, wenn die Versicherten während eines Kalenderjahres keine Rechnungen für die private Krankenversicherung einreichen, soll bewirkt werden, dass die Mitglieder ihre Rechnungen zunächst sammeln.
Beitragsrückerstattung: So funktioniert sie
Zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Beitragsrückerstattung ist es wichtig, die anfallenden Rechnungen zunächst selbst zu begleichen und erst dann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung einzureichen, wenn die Summe der Rechnungen den Betrag der Beitragsrückerstattung übersteigt. Lässt sich der Versicherte später seine Rechnungen von der Krankenversicherung erstatten, wurde durch die gebündelte Rechnungs-Einreichung und einmalige Überweisung der Arztkosten an den Versicherten eine Einsparung von Verwaltungskosten erzielt.
Zur Beurteilung, ob eine private Krankenversicherung eine attraktive Beitragsrückerstattung bietet oder nicht, sollte nicht nur der Rückerstattungsbetrag berücksichtigt werden, sondern auch die Bedingungen, unter denen die BRE gezahlt wird.
Besonders vorteilhaft ist die Regelung zur Beitragsrückerstattung, wenn:
- die private Krankenversicherung auch dann die Beitragsrückerstattung zahlt, wenn Vorsorgeuntersuchungen zur Erstattung eingereicht wurden; optimal ist es, wenn ambulante und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen die Rückerstattung nicht schädigen,
- bereits im ersten Versicherungsjahr eine relativ hohe Rückerstattung gezahlt wird (zum Beispiel 2 oder 3 Monatsbeiträge),
- die Höhe der Beitragsrückerstattung steigt, wenn mehrere Jahre in Folge keine Rechnungen eingereicht wurden,
- die private Krankenversicherung ihren Mitgliedern bereits im Jahr des Versicherungsbeginns – das sich nur selten auf ein komplettes Kalenderjahr beläuft – eine anteilige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit gewährt,
- für die Berechnung des Monatsbeitrages nicht nur der ambulante Tarif-Beitrag, sondern auch der Beitrag für den zahnärztlichen und / oder stationären Bereich hinzugezogen wird.
Wichtig: Die Beitragsrückerstattung für eine während eines Kalenderjahres leistungsfrei gebliebene private Krankenversicherung wird bedingungsgemäß nur dann gezahlt, wenn der Versicherungsvertrag noch am 01.07. des Folgejahres besteht.
Die Beitragsrückerstattung zählt für jede Person einzeln. Wenn beispielsweise ein Vater mit seinem Kind privat versichert ist und für das Kind Rechnungen zur Erstattung eingereicht wurden, für den Vater jedoch nicht, dann erhält der Vater trotzdem die Beitragsrückerstattung für seine private Krankenversicherung.