Mit einer Anwartschaftsversicherung erhält sich der Versicherungsnehmer zum Beispiel das Recht auf Wiederinkraftsetzung der vor der Anwartschaft bestehenden Versicherung. Es erfolgt dann keine erneute Gesundheitsprüfung.
Beispiel: Jemand, der für mehrere Jahre ins Ausland geht, sollte gegebenenfalls neben seiner Auslandskrankenversicherung eine Anwartschaft bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Damit erwirbt er sich das Recht, nach seiner Rückkehr bei diesem Versicherer in einen Krankheitskostenvolltarif aufgenommen zu werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Zwei Formen der Anwartschaftsversicherung
Große Anwartschaft: Der spätere Beitrag wird nach dem Alter bei Eintritt in die Anwartschaftsversicherung berechnet
Kleine Anwartschaft: Der spätere Beitrag wird nach dem dann erreichten Eintrittsalter berechnet.
In beiden Fällen wird das Risiko nur bei Beantragung der Anwartschaftsversicherung geprüft.
Eine Anwartschaftsversicherung kann beispielsweise in folgenden Situationen beantragt bzw. umgestellt werden (falls bereits eine private Vollversicherung existiert):
- vorübergehende Versicherungspflicht (bei Angestellten, die unter die Versicherungspflichtgrenze „rutschen“)
- Arbeitslosigkeit
- Wirtschaftliche Notlage
- Anspruch auf Familienversicherung