Diese Frage stellen sich sicherlich Viele, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung erwägen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet – denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen sorgt die „Private“ schon frühzeitig vor. Die Beitragsstabilität im Alter wird für die private Krankenversicherung nachhaltig gesichert. Dafür hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren verschiedene Regelungen getroffen. Aber machen Sie sich doch bitte selbst ein Bild:
Die private Krankenversicherung kalkuliert die Beiträge zukunftssicher. Im Wissen darüber, daß der medizinisch-technische Fortschritt kostenintensiv ist, daß mit steigendem Alter immer mehr Gesundheitsleistungen benötigt werden und daß diese auch immer teurer werden, sorgen die Versicherer rechtzeitig vor. Schon ab Versicherungsbeginn fließt ein Teil der Beiträge in die Vorsorge für das Alter. Im Einzelnen sind dies:
Altersrückstellungen
Altersrückstellungen sind Rücklagen für die mit dem Lebensalter steigenden Kosten für die private Krankenversicherung. Dies bedeutet, daß der Versicherungsbeitrag in jungen Jahren höher liegt, als die tatsächlichen Gesundheitsausgaben. Mit zunehmendem Alter werden die höheren Kosten aus der Altersrückstellung finanziert. Die privaten Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren die Altersrückstellungen für ihre Versicherten massiv erhöht. Zur Zeit stehen rund 63 Milliarden für die Vorsorge zur Verfügung.
Der 10 %ige gesetzlich vorgeschriebene Beitragszuschlag
Seit 1.1.2000 müssen alle neu Versicherten zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr einen Zuschlag in Höhe von 10 % zu den Beiträgen für ihre private Krankenversicherung zahlen. Dieser garantiert den Versicherten einen möglichst konstanten Beitrag ab dem 65. Lebensjahr – trotz danach weiterhin steigender Kosten für Gesundheitsaufwendungen.
Darüber hinaus werden die erwirtschafteten Zinsen aus der (sicheren) Anlage der Altersrückstellungen für die zusätzliche Beitragsentlastung im Alter verwendet.
Die private Krankenversicherung bietet sogar noch mehr Schutz für das Alter:
So haben die Versicherten die Möglichkeit, in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung zu wechseln (was den Beitrag senkt) bzw. in den sogenannten „Standardtarif“ des jeweiligen Versicherers.
Den Standardtarif können diejenigen wählen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre privat versichert waren. Die Leistungen des Standardtarifs sind bei allen Gesellschaften gleich. Sie entsprechen im wesentlichen denen der gesetzlichen Kassen. Jedoch besteht im Standardtarif auch freie Arztwahl und der Versicherte bleibt „Privatpatient“. Der Standardtarif garantiert den Versicherten, daß sie keinen höheren Beitrag zahlen müssen, als den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung – in der Regel zahlen sie sogar weniger. Außerdem werden die Altersrückstellungen voll angerechnet. Bisher wurde der Standardtarif nur selten in Anspruch genommen, weil die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit bieten, die Beiträge in einem bedeutenden Maße nach unten zu korrigieren, so daß die guten privaten Leistungen trotz gesunkenem Einkommen auch im Alter aufrechterhalten werden können.