Selbständige sollten möglichst realistisch einschätzen, wie viele Tage sie im Krankheitsfall ohne Einkommen auskommen. Die Dauer der Karenzzeit (die Zeit zwischen Beginn einer andauernden Erkrankung und dem Beginn der Krankentagegeld-Zahlung) bestimmt die Höhe des Beitrages. Je größer die Karenzzeit, desto geringer der Beitrag.
So lässt sich beispielsweise eine deutliche Beitragsersparnis erzielen, wenn die Zahlung des Krankentagegeldes erst ab dem 29. oder 43. einer andauernden Krankheit beginnt – gegenüber der Zahlung bereits ab dem 15. Tag.
Sinnvoll: Gestaffelte Tagesgeldzahlung
Sinnvoll und beitragssparend kann auch die gestaffelte Vereinbarung der Tagegeld-Zahlung, z. B. 50 Euro ab dem 29. Tag und weitere 50 Euro ab dem 43. Tag. In diesem Falle ist die Beitragsersparnis gegenüber einer Absicherung von 100 Euro Krankentagegeld ab dem 29. Tag enorm.