- Der Beitrag für die private Krankenversicherung wird für jeden Versicherten individuell berechnet. Dafür sind neben dem gewünschten Leistungsumfang nur Eintrittsalter, Geschlecht, der derzeitige Gesundheitszustand sowie der Beruf (für Krankentagegeld) entscheidend.
- Im Gegensatz dazu ist für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Höhe des Einkommens ausschlaggebend. Besserverdienende zahlen sehr hohe Beiträge.
- Der Versicherte bestimmt selbst, welche Leistungen seine private Krankenversicherung bieten soll und in welcher Höhe. Sie können wählen zwischen Tarifen mit Basisleistungen und Tarifen mit gehobenen bis erstklassigen Leistungen. Die Basisleistungen entsprechen etwa dem Leistungsniveau der GKV, sind jedoch – je nach Eintrittsalter – meist erheblich preisgünstiger. Selbst bei der Wahl eines wirklich guten Leistungspaketes liegen Sie meistens immer noch unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse.
- Privat Versicherte haben freie Arztwahl. Gleiches gilt für die Wahl der Krankenhäuser und Physiotherapeuten.
- Die private Krankenversicherung bietet dem Versicherten darüber hinaus einen ganz wesentlichen Vorteil: die Leistungen seiner Krankenversicherung sind dauerhaft garantiert (!). Der Versicherungsnehmer schließt mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen einen Vertrag, der ihm lebenslänglich die vereinbarten Leistungen zusichert. Hingegen können die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung jederzeit – auch zum Nachteil des Versicherten – geändert werden (12 Reformgesetze in den letzten 24 Jahren).
- Das Problem des sich ständig erhöhenden Durchschnittsalters unserer Bevölkerung und das damit verbundene Beitragsdefizit in den gesetzlichen Kassen (immer weniger Arbeitende müssen immer mehr Rentner finanzieren) macht klar, daß die gesetzliche Krankenversicherung erst am Beginn einer Reihe von einschneidenden Reformen steht.
- Die privaten Versicherer honorieren ein gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten mit der Rückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen für die private Krankenversicherung, wenn keine Rechnungen eingereicht wurden. Einzelne Versicherer erhöhen sogar ihre Leistungen, wenn regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.
- Schon in jungen Jahren sorgen die privat Versicherten für ihre im Alter steigenden Aufwendungen für Gesundheitsleistungen vor. Neben den Altersrückstellungen ist im Beitrag schon ab Versicherungsbeginn ein 10 %iger gesetzlich vorgeschriebener Zuschlag enthalten, der dafür sorgt, die Beiträge für die private Krankenversicherung im Rentenalter stabil zu halten. Diese Regelung gilt seit 1.1.2000.
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