Nach Antragstellung auf private Krankenversicherung müssen Sie alle Krankheiten nachmelden, die bis zum Erhalt der schriftlichen Annahmebestätigung bzw. Versicherungsbestätigung des Versicherers aufgetreten sind.
Die Nachmeldepflicht gilt in der privaten Krankenversicherung nicht nur für Krankheiten, die zwischen Antragstellung und Erhalt der Versicherungsbestätigung aufgetreten sind, sondern auch für Beschwerden und Behandlungen sowie ärztliche Konsultationen jeglicher Art.