Bei Zustandekommen des Versicherungsvertrages erhält der Antragsteller eine verbindliche Annahmebestätigung für seine private Krankenversicherung. Mit dieser Bestätigung hat der Antragsteller bereits Versicherungsschutz ab dem beantragten Versicherungsbeginn.
Wichtig: Bis zum Erhalt der Annahmebestätigung muss der Versicherte alle seit Stellung des Antrages auf private Krankenversicherung erfolgten Behandlungen sowie aufgetretenen Erkrankungen und Beschwerden beim Versicherer nachmelden.
Ab Erhalt der schriftlichen Annahmebestätigung entfällt diese Nachmeldepflicht des Versicherten. Demzufolge können Erkrankungen bzw. Behandlungen, die zwischen dem Eingang der schriftlichen Annahmebestätigung und dem Versicherungsbeginn auftreten, weder eine Erhöhung des Beitrages für die private Krankenversicherung bewirken, noch den Versicherungsschutz gefährden.