Welche Beiträge bezahlen Rentner für die private Krankenversicherung und gibt es Nachteile gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Beiträge für privat versicherte Rentner verändern sich mit Rentenbeginn folgendermaßen:
- der Tarif für die Krankentagegeldversicherung endet hier
- somit ergibt sich eine Beitragseinsparung
- der Arbeitgeberzuschuß entfällt (für Arbeitnehmer)
- der Versicherte erhält auf Antrag einen Zuschuß vom Rentenversicherungsträger für seine private Krankenversicherung.
Der Zuschuß des Rentenversicherungsträgers tritt an die Stelle des Arbeitgeberzuschusses. Der Rentner erhält für seine private Krankenversicherung einen Zuschuß in Höhe des halben durchschnittlichen Beitragssatzes der Krankenkassen – bezogen auf den Betrag der Rente.
Der Zuschuß ist jedoch auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt.
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner
Bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Rentner hingegen wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Bemessung der Beiträge herangezogen. Deshalb unterliegt nicht nur die Rente der Beitragspflicht, sondern auch Versorgungsbezüge, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie alle weiteren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Zinseinkünfte usw. – bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Ebenso wie der privat versicherte Rentner trägt der freiwillig gesetzlich versicherte den Krankenversicherungsbeitrag in voller Höhe selbst und stellt beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Zuschuß.